Warenwirtschaft
Ohne Cloud wird’s schwer
Endlich läuft die TSE, aber noch immer sind nicht alle Warenwirtschafts- und CRM-Systeme der Branche cloudbasiert
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Seit Anfang dieses Jahres ist mit der Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) ein neuer Stolperstein hinzugekommen. Denn seit dem 1. Januar 2025 sind Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtet, diese über das Online-Portal „Mein ELSTER“ beim zuständigen Finanzamt zu melden; für bereits zuvor angeschaffte Systeme läuft eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Zwar sind alle gängigen Systeme der Branche zertifiziert, doch der Aufwand ist für Systeme, die noch am lokalen Server des Anwenders hängen, ungleich größer als bei Cloud-Lösungen. Zum Hintergrund: Das Finanzamt nutzt TSE-Daten, um Manipulationen zu verhindern. Dabei protokolliert und signiert die TSE jede einzelne Transaktion digital, wodurch nachträgliche Änderungen oder Löschungen von Kassendaten technisch nahezu ausgeschlossen sind. Das Finanzamt hat jederzeit das Recht, die TSE-Daten einzusehen, um die ordnungsgemäße Buchführung zu überprüfen und Steuerhinterziehung vorzubeugen.