Nachhaltigkeit
Gegen Greenwashing
Dr. Guido Grohmann, Hauptgeschäftsführer des BVSU
Zum 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Künftig sind generische Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ unzulässig, wenn die zugrunde liegende Umweltleistung nicht nachweisbar ist. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder behördlich verliehen wurden. Auch Aussagen zu recycelten Edelmetallen und zur Herkunft von Materialien müssen den neuen Beleganforderungen standhalten. Verstöße können abgemahnt und gerichtlich untersagt werden. Deswegen rät der Verband, alle Werbeaussagen rechtzeitig zu überprüfen. Was die neue Richtlinie genau bedeutet, haben wir Dr. Guido Grohmann, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes, gefragt.
Wem raten Sie, die aktuelle Kommunikation zu checken?