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Synthetische Diamanten: BVSU mahnt zum Verbraucherschutz

Zur „langfristigen Wahrung des Verbrauchervertrauens in unsere Branche“ appelliert der Verband zur korrekten Information und hat hierfür vier Grundsätze lanciert.

In einer aktuellen Pressemitteilung äußert der Bundesverband Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V. (BVSU) in Kooperation mit weiteren Verbänden der Branche die Sorge vor „einzelnen Geschäftsstrategien und polarisierenden Marketingansätzen“, die eine Gefahr für die Integrität des Schmuck- und Uhrengewerbes darstellen könnten. Insbesondere Falschaussagen und unnötige negative Marketingbehauptungen bedrohen die Integrität der gesamten Branche.

Da natürliche und synthetische Diamanten die nahezu gleichen physikalischen und chemischen Eigenschaften besäßen, bestehe ein erhebliches Risiko der Verwechslung und damit einhergehend einer Täuschung des Verbrauchers, heißt es von Verbandsseite. Der Verbraucher benötige daher einen Fachmann wie zum Beispiel einen geschulten Goldschmied oder Juwelier, um den Unterschied feststellen zu können.

Appell mit vier Grundsätzen

Damit Verbraucher bei einem Kauf über die Art des von ihnen erworbenen Produktes korrekt informiert sind und Anbieter erhebliche Rechtsrisiken vermeiden, appelliert der BVSU und weitere Verbände (siehe unten) an alle Branchenteilnehmer, diesen Grundsätzen bei der Werbung für und den Verkauf von synthetischen Diamanten zu folgen (nachfolgende Abschnitte komplett zitiert):

Kennzeichnung und Benennung: Sowohl Diamanten als auch synthetische Diamanten müssen als solche klar gekennzeichnet sein. Hierzu bestehen bereits seit Jahren international anerkannte und schriftlich fixierte Standards, die auch in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte umgesetzt wurden. Der (natürliche) Diamant wird als solcher bezeichnet, das industriell hergestellte Produkt wird synthetischer Diamanten, im englischen Sprachgebrauch auch als laboratory-grown diamond oder laboratory-created diamond bezeichnet. Die Benennung sollte nicht durch die Schaffung von Fantasiebegriffen wie „Man-Made-Diamonds“, „Green Diamonds“, „Alternativ-Diamanten“ und weitere, oder durch Abkürzungen wie „Lab-Grown“, „LGD“ oder andere aufgeweicht werden. Auch muss in einer Werbeanzeige einem Angebot oder auf einer Handelsrechnung auf den ersten Blick und unmissverständlich erkennbar sein, ob es sich um Diamanten oder synthetische Diamanten handelt.

Irreführende Werbung mit der „Echtheit“: Synthetische Diamanten sind keine echten Diamanten und dürfen deshalb nicht als „echt“ „edel“, „ursprünglich“, „original“ und „natürlich“ gekennzeichnet werden. Diese Bezeichnungen sind irreführend, da sie ausschließlich für Mineralien und Edelsteine gelten (die aufgrund ihrer Definition immer natürlichen Ursprungs sind). Auch Begrifflichkeiten wie „Zuchtdiamant“, „gezüchtete Diamanten“, „Kulturdiamanten“, „kultivierte Diamanten“ sind irreführend, da „zucht“ und „kultiviert“ sich ausschließlich auf organische / biogene Produkte beziehen.

Negative Campaining: Negativwerbung bezeichnet eine Form von Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit, bei der versucht wird, das Konkurrenzprodukt in ein schlechteres Licht zu rücken, um damit das eigene Ansehen zu erhöhen. Die angeführten Argumente gegen (natürliche) Diamanten sind meist nur unterstellte, potenzielle Folgen und Nebenbedingungen des Abbaus in einer Mine. Genannt werden Zerstörung von Land, exzessive Nutzung von Wasser oder Wasserverschmutzung durch Chemikalien. Auch Kinderarbeit wird immer wieder im Zusammenhang mit der Minenförderung von Diamanten angeführt. Im Falle einer Negativdarstellung der Förderungs- und Produktionsprozesse von Diamanten sollten solche Behauptungen belegt werden. Wiederholt stellen Anbieter synthetischer Diamanten diese Behauptungen in den Raum, ohne einen Beweis dafür erbringen zu können. Mit solcher Argumentation beim Kunden zu werben, verpflichtet zur Überprüfung durch Hersteller und/oder Händler, ob die negativen Argumente gegenüber dem natürlichen Diamanten überhaupt haltbar sind. Unabhängig davon schadet die Negativwerbung mittel- und langfristig der gesamten Branche.

Greenwashing: Synthetische Diamanten als nachhaltig zu bezeichnen, bzw. als nachhaltiger gegenüber dem natürlichen Original darzustellen, ist in den meisten Fällen falsch. Für die Herstellung synthetischer Diamanten wird massiv auf Rohstoffe aus dem Minenabbau zurückgegriffen. Ohne die Nutzung fossiler Materialien aus dem Erdmantel ist die Herstellung synthetischer Diamanten aktuell nicht möglich. Man kann den Herstellungsprozess zwar nachhaltiger gestalten, jedoch trifft dies zurzeit auf viele Hersteller synthetischer Diamanten nicht zu. Je nach angewendetem Verfahren benötigt man für die Herstellung synthetischer Diamanten Grafit, Nickel, Eisen, Kobalt, Wasserstoff (zum Großteil hergestellt durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie z. B. Kohle) und Methan. Negative Aspekte des Minenabbaus können also auch für synthetische Diamanten eine erhebliche Rolle spielen. Zudem ist der Energieaufwand für die Produktion synthetischer Diamanten sehr hoch. Nicht nur deren Gewinnungsform ist relevant, sondern auch ihr tatsächlicher Verbrauch (unabhängig von der Energiegewinnungsform) ist zu berücksichtigen. Werbung mit der Nachhaltigkeit und anderen in diesem Zusammenhang dargestellten Verhaltensweisen birgt diverse juristische Risiken. Nachweise sind zwingend zu erbringen, Quellen sind zu belegen und Bezugsquellen offenzulegen.

Diese Verbände setzen sich dafür ein

Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V.
Bundesverband der Edelstein- und Diamantindustrie e. V.
Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V.
Bundesverband der Importeure und Exporteure von Edelsteinen und Perlen e.V.
Zentralverband der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede e.V.
Zentralverband für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik
Bundesverband der Gablonzer Industrie e.V.
Edelmetallverband e.V. Schwäbisch Gmünd

Weiteres Ziel: Rechtsvorschriften

Zudem wollen die Verbände, „über die bestehenden Regelungen hinaus europaweit einheitliche und unmittelbar durchsetzbare Rechtsvorschriften erreichen. Diese sollen die oben genannten Grundsätze zur klaren Unterscheidung zwischen dem Diamanten und dem synthetischen Diamanten als zwei unterschiedliche Produkte festlegen, um Betrug und Irreführung der Verbraucher sowie aller Marktteilnehmer effektiver zu verhindern“, heißt es in der Pressemitteilung.

https://bv-schmuck-uhren.de

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