| Schmuck
Das Gold- und Silberschmiedehandwerk ist in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Dies teilten die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz dem Zentralverband der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede als Antragsteller mit.
„Wir sind stolz darauf, dass das Gold- und Silberschmiedehandwerk diese Anerkennung erfahren hat“, so Michael Seubert, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Gold- und Silberschmiede. Er führt weiter aus: „Wir freuen uns über die Anerkennung und Würdigung des kulturellen Wertes und der Bedeutung unseres Handwerks. Man denke nur an das Grüne Gewölbe in Dresden, das ohne die handwerklichen Fähigkeiten der Gold- und Silberschmiedemeister keine Geschichte für heutige Generationen erzählen würde. Gleichzeitig verstehen wir die Auszeichnung als Anerkennung unserer Aus- und Weiterbildung. Wir nehmen die Auszeichnung als Ansporn, unsere Arbeit für unsere Mitglieder weiter auszubauen und unsere Bemühungen, um die Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung fortzusetzen.“
Nach umfangreichen Vorbereitungen hat der Zentralverband offiziell den Antrag auf Aufnahme in die Anlage A der Handwerksordnung beim zuständigen Kultusministerium des Landes Brandenburg gestellt. Der Fachausschuss würdigt das Gold- und Silberschmiedehandwerk als eines der ältesten überlieferten Metallhandwerke, in dem ein vielfältiges Wissen und Können über Jahrhunderte unverändert weitergegeben wurde. Auch heute noch wird das Handwerk in kleinen Betrieben gelehrt und hat insbesondere durch die Schmuckherstellung einen identitätsstiftenden Charakter für die Ausübenden. Besonders positiv bewertet werden der hohe Wiederverwertungswert des Materials im Sinne der Nachhaltigkeit sowie die starke Präsenz von Frauen in Führungspositionen im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird das „Gold- und Silberschmiedehandwerk“ unter www.unesco.de/ike in Text und Bild vorgestellt.