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Tarifabschluss in der Edelmetallindustrie in Baden-Württemberg

Edelmetallindustrie

Mit der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus steht die deutsche Volkswirtschaft vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Davon ist auch die Edelmetallindustrie mit rund 10.000 Beschäftigten im Südwesten Deutschlands betroffen.

Die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg stimmen deshalb darin überein, die Betriebe und deren Beschäftigte in dieser Situation zu unterstützen und den Verlust von Arbeitsplätzen und Fachkräften u. a. durch Kurzarbeit möglichst zu verhindern.  Ebenso sehen sich die Tarifvertragsparteien in der Pflicht, Beschäftigten eine Perspektive aufzuzeigen, die wegen des Wegfalls staatlicher oder sonstiger Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder unter Druck geraten. Vor diesem Hintergrund einigten sich die Tarifparteien IG Metall, Bundesverband Schmuck und Uhren sowie Edelmetallverband Schwäbisch-Gmünd auf einen Abschluss. Zentraler Baustein des Verhandlungsergebnisses ist ein Solidartarifvertrag, wonach  der bestehende Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen über den 30.06.2020 hinaus bis mindestens 31.03.2021 weiter gilt. Verhandlungsführer Oliver Müller für die Arbeitgeberseite: „Diese Regelung gibt den Betrieben in dieser schwierigen Situation die notwendige Planungssicherheit“. Für das Jahr 2020 wurde eine besondere Freistellung für Arbeitnehmer bei durch Corona verursachten Kinderbetreuungsengpässen für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit kurzen Ankündigungsfristen vereinbart. Des Weiteren können die Betriebsparteien u. a. zur Vermeidung oder Verschiebung von Kurzarbeit, bzw. um noch bessere Möglichkeiten für die Betreuung von Kindern oder für die Pflege zu schaffen, für 2020 aus einem Anspruch auf eine Einmalzahlung eine verpflichtende Nutzung von freien Tagen vereinbaren. Walter Beraus, Verhandlungsführer der IG Metall: „Wir brauchten eine schnelle Lösung für unsere Kolleginnen und Kolleginnen in den Fabriken und Büros, um die Auswirkungen aufgrund von Schul- und Kitaschließungen bestmöglich abzufedern.“ Der neue Tarifvertrag soll am 1. Mai 2020 in Kraft treten und sieht eine Laufzeit bis 31.03.2021 vor. Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeberparteien soll die Annahme des Verhandlungsergebnisses in einer Mitgliederversammlung in der nächsten Woche bestätigen.

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