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Handel und Immobilienindustrie einigen sich auf Verhaltenskodex

German Council of Shopping Places (GCSP)

Innerhalb weniger Tage haben nun Vertreter des Handels und der Immobilienindustrie unter der Moderation des German Council of Shopping Places (GCSP) einen Code of Conduct vereinbart.

Der gemeinsame Leitfaden formuliert, dass keine Seite die massiven Auswirkungen der Corona-Krise verschuldet hat und man deren Folgen nur gemeinsam bewältigen kann. Der am 6. April veröffentlichte Code of Conduct soll Verhaltensregeln zwischen Vermietern und Mietern von Handelsimmobilien für die Dauer der Covid-19-Pandemie und die nachfolgende Wiederanlaufphase definieren. Es sind zehn Handlungsempfehlungen, zu denen sich beide Parteien bekennen können. Zum Beispiel vereinbaren Vermieter und Mieter ein kurzfristiges, vorübergehendes Räumungsmoratorium wegen Nichtzahlung der Miete aufgrund der Corona-Krise. Außerdem wird von Vermietern und Mietern, welche nicht wesentlich von den Auswirkungen der Krise betroffen sind, erwartet, dass sie ihre Mietverträge einhalten. Diese Verhaltensregeln sollen helfen, einheitliche, faire und partnerschaftliche Lösungen für beide Parteien umzusetzen. Insbesondere soll der Code of Conduct für kleine und mittelständische Mieter als nützliches Instrument bei Verhandlungen in dieser Krise dienen. Die Verhaltensregeln sind rechtlich nicht bindend, sondern stellen eine Selbstverpflichtung für die Vermieter und Mieter dar, die sich freiwillig dazu bekennen. www.gcsc.de

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