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Foto: Loom Bielefeld

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Corona: Flaute in Shopping-Centern

Coronavirus

Wie der gesamte Einzelhandel und große Teile der Wirtschaft sind, so sind auch die Shopping-Center von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.

Die große Mehrzahl der Geschäfte bleibt geschlossen, öffnen dürfen nur einige wenige „systemrelevante“ Nahversorger. Der Betrieb der Shopping-Center und damit auch die von den Mietpartnern zu tragenden Nebenkosten laufen indes weiter. Das Bielefelder Shopping-Center Loom <https://www.loom-bielefeld.de/> spiegelt die Situation wieder, in der sich die rund 490 Shopping-Center in Deutschland derzeit befinden: Von den 110 Läden sind nur zwei geöffnet, nämlich Rewe und Rossmann, berichtete die Neue Westfälische am 31. März. Gastronomische Betriebe dürfen nur noch für den Außer-Haus-Verkehr ihrem Betrieb nachgehen. Restaurants mit Abholservice gibt es auch im Loom, für sie lohnt es sich aber nicht zu öffnen, da nur wenige Besucher in den zweiten Stock laufen, wo sich der Food Court befindet. Die Betreiber der Shopping-Center müssen dafür Sorge tragen, dass die behördlichen Auflagen für den Centerbetrieb eingehalten werden. Die reguläre Betreiberverpflichtung ist dagegen außer Kraft gesetzt. Das gilt unabhängig von der Branche und somit auch für die Geschäfte, die im Rahmen der gesetzlichen Verordnung noch geöffnet haben dürfen. Auch wenn nur ein Bruchteil der Mietpartner ihrem Geschäftsbetrieb nachgehen darf, sehen sich die Betreiber in der Pflicht, die Infrastruktur in den Centern aufrecht zu erhalten. Das Center Management und der Technische Leiter sind in Zusammenarbeit mit externen Sicherheitsdiensten und Behörden laut Friedlein weiter verantwortlich für die Sicherheit in den Centern, allerdings nicht für die Bewachung von Shops oder gar Waren. Vor allem im Interesse derjenigen Mietpartner, die ihre Geschäfte geschlossen halten müssen, sind die Betreiber bemüht, die Nebenkosten so niedrig wie möglich zu halten. So ließen sich zum Beispiel Reinigungskosten für die Bereiche in Shopping-Centern sparen, die vorübergehend nicht genutzt werden. Auch durch die sektionale Steuerung von Beleuchtung, Heizung und Belüftung. Wie gehen die Betreibergesellschaften mit ausstehenden Mietzahlungen um? Die ECE hat sich mit den meisten der von der Gesellschaft vertretenen Center-Eigentümern auf eine einheitliche Regelung zur Unterstützung der Mieter in den Centern verständigt, man will in dem Zweitraum des Shutdowns auf Durchsetzung der Mietzahlungen zu verzichten. Alle Marktbeteiligten hoffen natürlich, dass die Auflagen bald gelockert werden und wieder Normalität in den Betrieb der Shopping-Center zurückkehrt. Deshalb befassen sich die Betreiber jetzt mit der Frage, wie der Betrieb nach dem Shutdown wieder hochgefahren werden kann.

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