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Mit einem Musterantrag für Ausnahmegenehmigung zur Ladenöffnung unterstützt der Handelsverband Juweliere BVJ Händler im Kampf gegen die Ungleichbehandlung von Schmuck- und Uhrengeschäften gegenüber Drogerien.
Supermärkte und Drogerien dürfen Uhren und Schmuck verkaufen. Viele Händler, die ihr Geschäft vollkommen schließen mussten, empfinden das als massive Wettbewerbsverzerrung. Jetzt fordern immer mehr Händler Gleichbehandlung von ihrer örtlichen Behörde, denn für eine Ungleichbehandlung muss es gute Gründe geben. Ziel ihrer Anträge ist es, eine Öffnung unter Auflagen zu erwirken, um den massiven Schaden für Unternehmen, Mitarbeiter und Steuerzahler zu minimieren. Der BVJ hat ein Musterschreiben entwickelt, mit dem Händler auf ihre Behörde zugehen und einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen können. www.bv-juweliere.de
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