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Bundesregierung plant Hilfen für den Einzelhandel

Einzelhandel

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel ist die Bundesregierung fest entschlossen, auch den Einzelhandel nicht auf den Verlusten durch den drohenden Lockdown sitzen zu lassen.

Einzelheiten dazu sollen erst am Wochenende beschlossen werden. Anders als die Gastronomie soll der Einzelhandel nicht in den Genuss von November- und Dezemberhilfen kommen, selbst wenn die Geschäfte noch dieses Jahr schließen müssen. Stattdessen soll eine sogenannte Überbrückungshilfe III zum Zuge kommen. Von der Krise betroffene Verkaufsgeschäfte, deren Umsätze im November oder Dezember mehr als 40 Prozent unter dem Vorjahresmonat liegen, sollen demnach antragsberechtigt sein. Diese Hilfe kann der Händler auch für einzelne Wochen beantragen, und zwar unabhängig davon, ob er von einem lokalen, landes- oder bundesweiten Lockdown betroffen ist. Geplant ist ein Zuschuss zu den Sachkosten wie Miete oder Lager, aber nicht ein Ausgleich der entgangenen Umsätze.

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