Wirtschaft

Alle News

| Wirtschaft

Bessere Mietvertragskonditionen im Handel

Einzelhandel

Die Mieten im Handel sind in der Corona-Krise vielfach Anlass für Diskussionen und Verhandlungen. Bereits vor dieser Zeit hatte sich die Verhandlungsposition der Mieter verbessert, berichtet das Einzelhandels Institut EHI. 

Das zeigt ein Vergleich der Mietkonditionen im Handel der letzten fünf Jahre. Dennoch „Vertragsverhandlungen in den Toplagen der Big-7-Städte gestalten sich immer noch schwierig,“ erklärt Studienleiterin Kristina Pors vom EHI: „Am besten lassen sich Mietvertragskonditionen im ländlichen Raum und Stadtrandlagen durchsetzen.“ Die gängigste Mietart 2019 und 2015 ist die indexierte Fixmiete, die sich hauptsächlich am dem Lebenshaltungskosten-Index orientiert. 85,7 Prozent vereinbaren 2019 diesen Mietzins (2015: 71,4 Prozent). Um Kosten zu reduzieren, werden Mieten dennoch fast immer nachverhandelt. Insbesondere Vertragsverlängerungen bieten bei allen Befragten Anlass zu Neuverhandlungen, in denen dann häufig Mietreduktionen erzielt werden. Zwei Drittel der Befragten geben an, in 2019 mehr Sonderkündigungsrechte zu ihren Gunsten auszuhandeln, als es 2015 der Fall war. Dieses Recht greift z.B. meist bei Leerständen im Objekt oder in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Verhandlungserfolg ist maßgeblich von der Lage der Mietobjekte abhängig. 80,0 Prozent geben an, bei Mietobjekten im ländlichen Raum erfolgreicher zu verhandeln als in Städten und 72,0 Prozent beschreiben dies für Stadtrandlagen. Für die Top-Lagen der Big-7-Städte sieht sich nur ein gutes Drittel in günstiger Verhandlungsposition. Sowohl bei Stand-alone-Standorten (35,7 Prozent) und Shopping-Center-Objekten (50,0 Prozent) als auch in den Innenstadtlagen (53,6 Prozent) dominieren 2019 Verträge mit einer minimalen Laufzeit. Bei Fachmarktzentren (39,3 Prozent) werden eher Laufzeiten von mindestens 10 Jahren vereinbart. 2015 waren für alle Lagen Verträge mit Mindestlaufzeiten von 10 Jahren üblich (50,0 Prozent). Generell werden Mindestlaufzeiten vertraglich unterschiedlich vereinbart, abhängig davon, ob es sich um eine reine Neueröffnung, einen Umzug oder eine Renovierung handelt. Der größte Unterschied wird zwischen einer Neueröffnung und einer Wiedereröffnung gesehen. Die maximalen Mietlaufzeiten betragen für alle Lagen überwiegend 15 bis 20 Jahre und mehr. Bei Innenstadtlagen und Shopping-Centern ist man dennoch vorsichtiger, d. h. es gibt auch kürzere Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Infos: www.ehi.org

 

Anzeige
Anzeige

Zurück

| Wirtschaft

ifo Institut

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. Das geht aus den aktuellen i ...

Mehr

| Wirtschaft

LVMH

Im Top-Management des französischen Luxusriesen LVMH gibt es Veränderungen: Nach mehr als 23 Jahren verlà ...

Mehr

| Wirtschaft

Frankreich

Die Uhren- und Schmuckbranche Frankreichs erreichte im Jahr 2023 neue Höhen, berichtet der Industrieverban ...

Mehr