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Hoffen auf Anlage A

ZV für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik

Der ZV setzt sich seit Jahren für eine Rückführung des Uhrmacherhandwerks in die Anlage A ein. Jetzt scheint die Zielgerade erreicht zu sein.

Im Jahr 2004 wurde das Uhrmacherhandwerk in der Handwerksordnung von der Anlage A (Handwerke mit Meisterpflicht) in die Anlage B (zulassungsfreie Handwerke) verschoben. Nach einer schriftlichen Stellungnahme fand Anfang Juni im Bundeswirtschaftsministerium eine mündliche Anhörung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in 53 Gewerken statt. ZV-Präsident Albert Fischer und ZV-Geschäftsführer Horst Eberhardt vertraten das Uhrmacherhandwerk. Über die aktuelle Lage in Sachen Anlage A informiert Albert Fischer im GZ-Interview.

Wie hat sich die Einordnung in die Anlage B ausgewirkt?

Albert Fischer: Die Auswirkungen sind, ganz offen gesprochen, verheerend. Als direkte Konsequenz brach die Zahl der Meisterschüler drastisch ein und hat sich inzwischen auf etwa der Hälfte des Durchschnitts vor der HWO-Novelle eingependelt. Allein dadurch fehlen uns bereits jetzt etwa 300 Meister und damit potenzielle Ausbilder. Ein Umstand, der den seit etlichen Jahren bestehenden Nachwuchsmangel natürlich noch weiter verschärft.

Gab es weitere negative Entwicklungen?

Es wurden viele Nicht-Fachbetriebe im Uhrmacherhandwerk gegründet, die sich zwar meist nicht allzu lange am Markt behaupten, in dieser Zeit aber trotzdem sehr viel Schaden anrichten können. Und das nicht nur beim Verbraucher durch nicht fachmännisch ausgeführte Reparaturen, sondern auch durch zerreibende Preiskämpfe mit Fach- oder Meisterwerkstätten, die aufgrund der deutlich qualitativeren Arbeit mit diesen Dumpingpreisen nicht konkurrieren können und in Folge der leider immer noch sehr verbreiteten „Geiz-ist-geil“-Mentalität mitunter sogar auf der Strecke bleiben. Den wenigsten Verbrauchern ist überhaupt bewusst, dass es 2004 diese HWO-Novelle gab und sich seither jeder ohne den geringsten Befähigungsnachweis im Uhrmacherhandwerk selbstständig machen kann. Die meisten denken doch, wenn draußen „Uhrenwerkstatt“ draufsteht, sitzt auch ein „echter“ Uhrmacher drin. Die vielen negativen Erfahrungen, die Kunden seither mit Nicht-Fachbetrieben gemacht haben, werden somit leider oft auf das Uhrmacherhandwerk im Allgemeinen projiziert.

Was hat der ZV dagegen unternommen?

Der Zentralverband hat insbesondere nach dem Wegfall der Meisterpflicht sehr stark versucht, den Wert des Meisters und das Qualitätssiegel des Meisterbetriebs in unserem Handwerk nach allen Seiten hervorzuheben. Auch wenn der Meister (noch) keine Voraussetzung für die Selbstständigkeit in unserem Gewerk ist, steht dieser Titel und die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ immer noch für höchste handwerkliche Qualität.

Welche Argumenten haben Sie bei der Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium vorgetragen?

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