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„Es ist ein Thema, das die Branche massiv bewegt“, bringt es Albert Fischer auf den Punkt.
Der Präsident des Zentralverbandes für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik, kann sich noch gut an das Jahr 2004 erinnern, als das Uhrmacherhandwerk in der Handwerksordnung von der Anlage A (Handwerke mit Meisterpflicht) in die Anlage B (zulassungsfreie Handwerke) verschoben wurde. Seitdem kann auch ohne Meistertitel ein uhrmacherischer Handwerksbetrieb eröffnet werden. Und genauso lange schon kämpft der Uhrmacherverband für eine Rückführung in die Anlage A. Aktuell ist Bewegung in diese Angelegenheit gekommen. Nach einer schriftlichen Stellungnahme fand Anfang Juni im Bundeswirtschaftsministerium eine mündliche Anhörung zur Meisterpflicht in 53 Gewerken statt. Albert Fischer und ZV-Geschäftsführer Horst Eberhardt vertraten das Uhrmacherhandwerk. Eine Entscheidung wird Ende des Jahres erwartet.