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München - In diesem Fall hat sich durch das Insolvenzverfahren der Unternehmenscharakter nicht verändert. Vier Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei der Kaufvertrag über die Vermögensgegenstände geschlossen, Geschäfts- und Firmenwert sowie bestimmte Gegenstände des Anlagevermögens, Geschäftsunterlagen, die Bezeichnung und die Vorräte seien übernommen worden. Ebenso der Maschinenpark, das Personal, die Geschäftsausstattung, die Warenbestände und die bisherigen Aufträge. Die Mitarbeiter bezeugten, das man trotz Insolvenz durchgehend weitergearbeitet, die alten Aufträge ausgeführt und neue realisiert habe. Der Kunde rechne heute damit, dass sich ein Unternehmen im Laufe von über 100 Jahren verändere und erwarte lediglich, dass das noch immer so werbende Unternehmen mit dem früheren noch als wesensgleich angesehen werden kann. (OLG Frankfurt vom 7.9.2015; Az. 6 U 69/15)
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