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Koblenz - Das Oberlandesgericht Koblenz hat bei einem großen Ärgernis für Klarheit gesorgt: Wer im Internet mit Schnäppchen auf Kundenfang geht, muss über soviel Ware verfügen, dass eine realistische Chance besteht, beim Kauf zum Zuge zu kommen.
In der Urteilsbegründung der Koblenzer Richter heißt es: Die Werbung für ein Produkt ist dann unzulässig, wenn der Anbieter nur einen derart geringen Warenvorrat besitzt, dass ein Kaufinteressent auch bei einer Bestellung innerhalb kürzester Frist nach Veröffentlichung des Angebotes keine Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben. Auch der Hinweis: „Nur in limitierter Stückzahl verfügbar“ beseitigt die Irreführung der Werbung nicht.
(AZ: 9U 296/15)
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