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Natürlich oder synthetisch? Jeder, der sie an- oder verkauft, sollte es wissen.

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Vertrauen muss man beweisen

Diamantgroßhändler Eitan Gul nimmt angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um den synthetischen Diamanten auch den Händler in die Pflicht. Denn gebe es Ärger mit dem Konsumenten, verliere der Juwelier oder Goldschmied immer – sein Vertrauen.

is vor circa neun Jahren war es Eitan Gul selbst, der schlecht geschlafen hätte. Damals, sagt er, hätte es noch kein markttaugliches Gerät gegeben, das kleine Diamanten untersuchen und herausfinden konnte, ob es sich um synthetische oder natürliche Diamanten handelt. Auf die Frage eines Kunden, ob die Diamanten natürlichen oder synthetischen Ursprungs sind, hätten wir keine verbindliche Antwort geben können, sagt Gul. Die Frage blieb zunächst offen. Bis das erste passende Gerät dann vor neun Jahren auf den Markt kam. Gul war einer der ersten Käufer. Im Unterschied zu heute habe sein Gerät damals noch rund 30.000 Euro gekostet. Heute, das weiß Gul, weil er mittlerweile die Diamantdetektoren von Sherlock in Deutschland vertreibt, kosten die Geräte wesentlich weniger – und dieser Punkt, vermutet er, könne durch- aus justiziabel sein.

Seine provokante Frage: Wenn die Gefahr der Verwechslung zwischen synthetischen und natürlichen Diamanten so groß ist, der Juwelier aber nicht prüft – wohl wissend, dass es Prüfgeräte auf dem Markt gibt, die einen zumut- baren Preis in der Anschaffung haben –, handelt es sich dann juristisch gesehen um Unterlassung? Aus der anderen Perspektive betrachtet: Muss der Konsument vom Fachhändler erwarten können, dass er weiß, ob er natürliche oder synthetische Diamanten ankauft und verkauft? Ohne einen Diamantdetektor ist kein Fachhändler in der Lage, dem Kunden verbindlich zu bestätigen, ob es sich bei dem verkauften Diamantschmuckstück um einen synthetischen oder natürlichen Diamanten handelt. Guido Grohmann vom Bundesverband Schmuck und Uhren differenziert. Er geht davon aus, dass in diesem Fall der Hauptverantwortliche der sogenannte „Inverkehrbringer“ ist, also derjenige, der die Ware als Erster in den Markt einführt, in diesem Fall also der Produzent oder Importeur des Schmuckstücks. Trotzdem aber gelte sicherlich auch der Rechtsgrundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. „Der Juwelier wird sich nicht aus der Verantwortung nehmen können, sollte er etwas als echt verkaufen, was nicht echt ist“, so Grohmann.

Eitan Gul sieht die Dinge ganz pragmatisch: „Wenn sich der Verbraucher verschaukelt fühlt, gibt es einen Shitstorm. Und auch wenn es am Ende heißt ‚Aussage gegen Aussage‘, der Juwelier verliert immer – und zwar Vertrauen. Seine wichtigste Währung“, mahnt Gul. Würde sich ein Goldschmied oder Juwelier mit Werkstatt kein Diamantprüfgerät anschaffen, sei dies am falschen Ende gespart, man würde sich bewusst in Gefahr begeben. Für jeden, der Diamantschmuck zum Service annehme, müsse der erste Schritt beim Wareneingang die Kontrolle sein, sagt Gul, einschließlich Dokumentation. „Ein Prüfgerät ist hier kein Luxus, sondern ein Muss.“ Sonst wäre es juristisch gesprochen fahrlässig.

Ulrich Voß

www.gul.de

„Wenn Diamantschmuck zum Service kommt, muss der erste Schritt die Kontrolle sein, einschließlich Dokumentation.“

Eitan Gul, Diamantgroßhändler
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