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Neuregelung für Unternehmen

Ab 1. Juli gelten viele Gesetze
Berlin – Viele Neuregelungen sind noch vor der Sommerpause zum 1. Juli in Kraft getreten. Unternehmen, die seit Januar auf Kurzarbeit zurückgreifen, können die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Unterbrechung der Kurzarbeit in Betriebsteilen müssen nicht angezeigt werden. Die Bezugsfrist läuft ununterbrochen für den Bewilligungszeitraum weiter. Das gilt bis Ende 2010. Den paritätischen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu leistenden allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt auf 14 Prozent. Versicherte können für weitere Berufskrankheiten Entschädigung verlangen. Dies betrifft insbesondere Kniearthrose, Blutkrebs und Lungenfibrose. Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts nähert das Handelsgesetzbuch an internationale Rechnungslegungsstandards an. Die neuen Bilanzregelungen sind vorgeschrieben für Geschäftsjahre vom 1. Januar 2010 an, können freiwillig aber schon für den Abschluss 2009 angewandt werden.


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